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Vergaberichtlinien - Weitere Infos

Die natureplus-Vergaberichtlinien sind hierarchisch aufgebaut, was sich auch an ihrer Nummerierung ablesen lässt. Es gibt zum einen die grundlegenden Anforderungen, die für alle Produkte gelten, welche in den Basiskriterien (RL0000) niedergelegt sind. Zu den Grundlagen gehören auch die Regeln zur Richtlinienerstellung, zur Prüfungsdurchführung und zum Corporate Design sowie die Ausführungsbestimmungen der Prüfungen. Auf der nächsten Hierarchiestufe stehen die Vergaberichtlinien für eine Produktgruppe. Eine Produktgruppe umfasst eine Anzahl von Produkten mit vergleichbarem Anwendungsbereich (z.B. Mauersteine, Wandfarben oder Dämmstoffe), welche oft auch durch eine ähnliche Rohstoffbasis (nachwachsend oder mineralisch) gekennzeichnet sind.

Die Nummerierung der Vergaberichtlinien für eine Produktgruppe erfolgt durch eine durch 100 teilbare Zahl. Die deutlichste Konkretion der Anforderungen erfolgt in den Vergaberichtlinien für Produkte. Ein Produkt kennzeichnet eine (beliebig große) Zahl von Waren, die sich neben einem ähnlichen Anwendungsbereich auch noch in Bezug auf ihre Rohstoffbasis und ihre Herstellungsweise sehr ähneln. Es muss sich aber in jedem Fall um Bau- und Wohnprodukte handeln, die als solche dem Endverbraucher oder Anwendungsprofi zur Verfügung gestellt werden. Es sollen keine Rohwaren, Vor- oder Halbfertigprodukte sein, welche nur in der Industrie zur Anwendung kommen. Die Nummerierung der Vergaberichtlinien für Produkte erfolgt in beliebiger Reihenfolge.

Die Praxis der Richtlinien-Hierarchie ergibt, dass in der Regel die meisten Anforderungen mit Ausschlusswirkung in den Produkt-RL (Richtlinien) definiert sind. In den Produktgruppen-RL sind in der Regel Anforderungen an die Gewinnung der Rohmaterialien sowie die Öko-Kennzahlen definiert, wenn die LCA-Bedingungen in den einzelnen zugeordneten Produkt-RL nicht zu unterschiedlich sind. Die Basiskriterien enthalten überwiegend „weiche“ Anforderungen bis auf den Ausschluss genau definierter Einsatzstoffe und die grundsätzliche Anforderung an die Produktzusammensetzung. Die Hierarchie der Vergaberichtlinien hat zur Folge, dass jedes Produkt, das nach einer Produkt-RL geprüft wird, zugleich auch die Anforderungen der Basiskriterien (RL0000) sowie der zugehörigen Produktgruppen-RL erfüllen muss. Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind diese Anforderungen im Regelfall in der Produkt-RL nicht nochmals aufgeführt.

Die Gliederung der Vergaberichtlinien folgt folgender Systematik:
1.   Anwendungsbereich
2.   Allgemeine Anforderungen
2.1 Gebrauchstauglichkeit
2.2 Zusammensetzung, Stoffverbote und –beschränkungen
2.3 Deklaration
2.4 Rohstoffgewinnung, Fertigung der Vorprodukte und Produktion
2.5 Verpackung des Produkts
2.6 Verarbeitung / Einbau
2.7 Nutzung
2.8 Recycling / Entsorgung 
3.   Laborprüfungen

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