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Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Bauen

Die re!source-Stiftung berichtet über spannende Entwicklungen in der deutschen und europäischen Politik für mehr Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Bauen.

October 14, 2020

Auf nationaler und internationaler Ebene werden aktuell politisch die Weichen gestellt, um Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Bauen zum Maßstab künftiger wirtschaftlicher Entwicklung und zum Leitziel der heutigen wirtschaftlichen Investitionen zu machen. Neue Rahmenbedingungen für die ökologische Nachhaltigkeit von Investitionen werden Richtung und Ausmaß von Kapitalströmen verändern und Wirtschaftswachstum mit weniger Umweltlast ermöglichen. Klimaschutz, Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft könnten sich im Kontext des European Green Deal zum neuen Wirtschaftsmodell entwickeln, sofern es der EU-Kommission unter deutschem Vorsitz gelingt, neben den Rahmenbedngungen auch die technischen Kriterien, Mindestanforderungen und Prüfmechanismen richtig zu setzen. Dieser Eindruck drängt sich auf, liest man den aktuellen Newsletter der re!source-Stiftung, den wir hier in Auszügen dokumentieren.

EU-Taxonomie-Verordnung stützt Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

In der am 12.7.2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2020/852 „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“, die sog. Taxonomie-Verordnung, stellen Parlament und Rat fest, dass „Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer sicheren, klimaneutralen, klimaresilienten, ressourceneffizienteren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft [.] von zentraler Bedeutung für die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Union [sind]“ (S. 13). Damit eng verbunden ist die Lenkung der „…Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Investitionen …“ sowie die „..Bereitstellung von Finanzprodukten, mit den ökologisch nachhaltige Ziele verfolgt werden“ (S. 14). In Artikel 9 ist dazu der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft als verbindliches Umweltziel festgelegt. Es gilt ab dem 1.1.2023. Um nachhaltige Investitionen zu erreichen und europaweite Kapitalflüsse zu ermöglichen, müssen Kriterien zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit nun auf Unionsebene klassifiziert und harmonisiert werden. Hierzu darf die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen. Dabei hängt die ökologische Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit von sechs Umweltzielen ab: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Reduktion der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Näher erläutert die Verordnung, wie nachhaltige Wirtschaftstätigkeit am Bau zur Kreislaufwirtschaft beitragen soll (S.19): hier muss der Ressourcenverbrauch durch „…Produktgestaltung und Auswahl von Materialien, Umfunktionierung, Demontage und Abbau…“ reduziert werden. Dabei gilt die Maxime, dass eine „…Wirtschaftstätigkeit [.] nicht als ökologisch nachhaltig gelten [sollte], wenn die von ihr verursachten Umweltschäden ihren Nutzen für die Umwelt übersteigen.“ (S.22)

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie betont Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Bauen

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat nach seiner Sitzung vom 30. September 2020 den 313 Seiten starken Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie als „Dialogfassung“ veröffentlicht. Sie bildet die Grundlage für weitere Konsultation und soll im Frühjahr 2021 in eine Beschlussfassung des Bundeskabinetts münden. In einer „Dekade des Handelns“ sollen die kommenden zehn Jahre genutzt werden, um Nachhaltigkeit in Deutschland in sechs Bereichen endgültig zu etablieren, wobei die nationale CO2-Bepreisung aller Brennstoffe als „Kernelement“ bezeichnet wird. Zwei der sechs Bereiche sind Kreislaufwirtschaft und Nachhaltiges Bauen mit „…neuen Ansätzen der Abfallbewirtschaftung [.]: Die Vermeidung von Abfällen muss verbessert, die Getrennterfassung von Abfallfraktionen erweitert, die Abtrennung von Schadstoffen gesteigert und der Rezyklateinsatz muss erhöht werden.“ (S. 29). Dies vor dem Hintergrund, dass „…52 Prozent des deutschen Abfallaufkommens [.] auf die Bau- und Abbruchabfälle des Gebäudebereichs …“ entfallen (S. 28). Alle Bemühungen seien dabei im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie der Bundesregierung aus Januar diesen Jahres zu verstehen, die das Ziel der „… Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer an nachhaltigen, biobasierten und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaft …“ verfolgt.

Bundesregierung möchte Cradle-to-Cradle Instrumente im Baubereich

In ihrem Ende August veröffentlichten Klimaschutzbericht 2019 bewertet die Bundesregierung auch die im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 eingesetzte Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“, die als Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“ Teil des Klimaschutzplans 2050 ist. Hier verfolgt die Regierung das Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu etablieren. Um dies zu schaffen, sollen nicht nur mehr nachhaltige Bau- und Dämmstoffe eingesetzt und vor- und nachgelagerte Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden. Die Regierung möchte auch „…Instrumente zur stärkeren Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus („Cradle to Grave“ oder „Cradle to Cradle“) von Baumaterialien [überprüfen] und stärker in die Praxis der Bauplanung [einbeziehen]“. (S. 48). 

Umweltausschuss will mehr Rezyklate für echte Kreislaufwirtschaft

Am 16.9.2020 hat die Mehrheit des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in der Ausschussfassung angenommen. Darin fordert der Umweltausschuss die Mitglieder des Deutschen Bundetages auf, eine Entschließung zum verstärkten Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung neuer Produkte „…für eine wirkliche Kreislaufwirtschaft“ anzunehmen. Grund: „Die heutigen Rahmenbedingungen verhindern einen funktionierenden Markt für Rezyklate.“ (S. 9).

re!source Jahreskonferenz am 3. November 2020 online

Die Jahreskonferenz der re!source Stiftung findet am 3.11.2020 von 14:00–17:00 Corona bedingt als verkürzte Digital-Veranstaltung online statt. Die Beiträge der Referenten werden live gestreamt, die Teilnahme ist kostenlos. Das Tagungsprogramm wird aktuell auf ein verkürztes Format angepasst. Sie finden es nebst der Anmeldemöglichkeit jetzt HIER
 

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