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Bauszene

Verbände für eine Wohn- und Bauwende

Auf Initiative des BUND haben sich 14 Umwelt- und Sozialverbände, darunter auch der natureplus e.V., an die neue Bauministerin Klara Geywitz gewendet und eine sozial-ökologische Wohn- und Bauwende gefordert.

January 19, 2022

Seit dem 8. Dezember 2021 ist Klara Geywitz Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Kabinett Scholz, das Ministerium ist jetzt erstmals seit 1998 eigenständig und nicht mehr, wie in den vergangenen Jahren, dem Innen-, Verkehrs- oder Umweltministerium zugeordnet. Diese Aufwertung hat ihren Hintergrund darin, dass kaum ein anderer Wirtschaftssektor so wichtig für Klima und Umwelt ist (55 % der CO2-Emissionen resultieren aus Bau, Betrieb und Rückbau von Gebäuden) und so stark die Lebenssituation der Menschen unmittelbar betrifft (besonders in den Zentren leiden die Menschen unter steigenden Mieten und Baupreisen, geben immer größere Anteile ihres Einkommens fürs Wohnen aus). Zugleich ist das Bau- und Wohnungswesen aber auch der Wirtschaftssektor mit der größten technologischen Rückständigkeit (es wird heute immer noch im Wesentlichen so gebaut wie vor 100 Jahren), mit dem größten Fachkräftemangel und mit den meisten zu beachtenden Vorschriften und der schlimmsten föderalen Bürokratie. Darüber hinaus geht es aus Umweltsicht auch um einen Paradigmenwechsel beim Bauen: Erstmals muss es das Ziel sein, den Baubestand durch Umbau und Umnutzung neu zu aktivieren, um die graue Energie zu nutzen, die in existierender Bausubstanz steckt. 

Es gibt also viel zu tun für die neue Bundesministerin und dabei wollten 14 Umwelt- und Sozialverbände - darunter der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Mieterbund, der Sozialverband VdK und der Paritätische Gesamtverband, mit Unterstützung von natureplus e.V. im Rahmen des Netzwerk Ressourcenwende - gleich zu Beginn ihrer Amtszeit ihre Vorstellungen in die Agenda des Ministeriums einbringen. Für die von ihnen geforderte "sozial-ökologische Wohn- und Bauwende" haben sie der Ministerin drei große Aufgabenstellungen ins Stammbuch geschrieben:

Ausreichenden und bezahlbaren (Miet-)Wohnraum schaffen

Neben der bundesweiten Einführung eines Mietendeckels, der Berücksichtigung von Bestandsmieten bei der Berechnung von Mietvergleichen und einer Absage an die Bodenspekulation befasst sich der Forderungskatalog stark mit der notwendigen energetischen Modernisierung des Wohnungsbestands. Denn in so genannter "Luxusmodernisierung" liege die Begründung vieler Mieterhöhungen, deshalb müssten diese Modernisierungen einen hohen ökologischen Nutzen haben und zugleich sozial verträglich erfolgen. Darum sollten sie mehrheitlich von Staat und Vermieter*innen finanziert werden und warmmietenneutral erfolgen. Der CO2-Preis müsse allein von den Eigentümern getragen werden und dürfe nicht zum Bestandteil der Nebenkosten werden. So soll eine Gentrifizierung verhindert und erreicht werden, dass sich größere Haushalte auch ausreichenden Wohnraum leisten können. Zugleich sollten Instrumente der Suffizienz eingeführt werden, z.B. Umzugsbeihilfen beim Umzug kleiner werdender Haushalte in eine kleinere Wohnung.

Klimafreundlicher Umbau des Bestands und so wenig Neubau wie möglich

Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden ist nach diesem Forderungspapier meist dem Abriss vorzuziehen. Um zu bewerten, wann eine Modernisierung, eine Umnutzung, ein Abriss oder ein Neubau wirklich sinnvoll ist, müssten Ökobilanzen über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude erstellt werden. Es brauche eine ökologisch und sozial gerechte langfristige Strategie zur ökologischen Modernisierung von Gebäuden, mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands deutlich vor 2045. Das soll durch ehrgeizigere ordnungsrechtliche Vorgaben, kombiniert mit umfangreichen, zielgerichteten und verstetigten Förderprogrammen und den beschriebenen mietrechtlichen Neuregelungen erreicht werden. Der Neueinbau von Ölheizungen solle ab 2022, von Gasheizungen ab 2025 verboten werden. Baumaterialien, Dämmstoffe, Anlagen und Energieträger müssen nach Ansicht der Verbände entlang der gesamten Wertschöpfungskette nach ihrer ökologischen Vorteilhaftigkeit bewertet werden. Neubauten müssten künftig einfach, langlebig, leistbar, demontierbar, wiederverwendbar und recyclebar gebaut werden. Die Graue Energie zur Baustoffproduktion müsse bereits in der Planung von Gebäuden mitgedacht werden, deshalb müsste die Reduktion von grauer Energie und grauer CO2-Emissionen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) verankert werden. Zur Förderung von zirkulärer Bauwirtschaft braucht es nach dem Verbändepapier ein starkes Ressourcenschutzgesetz und die Einführung eines digitalen Gebäudepasses.

Sozial-ökologische Stadtplanung und Förderung des ländlichen Raums

Im ländlichen Raum soll nach dem Willen der Verbände die öffentliche Infrastruktur, in den Ballungsgebieten die Belange von Natur und Umwelt in den Bebauungsplänen gestärkt werden. So sollen etwa im Baurecht verbindliche Werte für die Versorgung mit Grünflächen und Schwellenwerte der Neuinanspruchnahme von Flächen für Wohnen und Gewerbe eingeführt werden, um der Bodenversiegelung Einhalt zu gebieten. Insbesondere wehrt sich das Forderungspapier gegen neue Einfamilienhaussiedlungen. In den Ballungsräumen müsse in kurzer Distanz der Zugang zu Naherholungsräumen gewährleistet werden. Die Einführung einer Bodenwertsteuer (Grundsteuer C), wie sie aktuell in Baden-Württemberg erfolgt, um Baulücken zu schließen, soll geprüft und das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt werden, damit sie mehr Einfluss auf die Siedlungsentwicklung nehmen können. Leerstehende oder verfallende Dorfstrukturen müssten sozial-ökologisch saniert und gemeinschaftlich nutzbar gemacht werden. Auch in Dörfern und Kleinstädten solle der Bau von barrierefreien Wohnungen gefördert werden, um Senior*innen einen Umzug aus dem eigenen Haus in ein vertrautes Umfeld zu ermöglichen.

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