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Bauszene

Wahlprüfsteine der Architektenkammer BW

Mit ihren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl am 14. März positioniert sich die Architektenkammer Baden-Württemberg pro Klimaschutz und Nachhaltigkeit

February 23, 2021

Am 14. März 2021 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg, nach aktuellen Umfragen ist es wahrscheinlich, dass die Grünen als stärkste Partei erneut den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten. Im Vorfeld der Wahl positioniert sich die Landes-Architektenkammer (AKBW) mit ihren Wahlprüfsteinen als Partner einer grün-geführten Regierung: Die hier auf 11 Seiten formulierten Ziele wie "Klimaschutz und Nachhaltigkeit" oder "Zukunftsfähiges Wohnen und Arbeiten" sind durchaus kompatibel mit den Zielen der Landesregierung. Die Wahlprüfsteine gliedern sich in 4 große Ziele mit jeweils drei hierzu passenden zentralen Empfehlungen:

Ziel: Klimaschutz und Nachhaltigkeit
I. Erarbeitung gesetzlicher Bewertungsmodelle, die CO²-Bilanzierung, Lebenszyklus und Quartiersebene berücksichtigen
II. Integration aller klimarelevanten Auswirkungen von Bauprodukten und Bauweisen, auch Graue Energie
III. Förderprogramme, die eine ganzheitliche Betrachtung des Neu- und Bestandsbaus forcieren, d.h. Ökobilanzen und Lebenszyklusanalysen einbeziehen

Ziel: Zukunftsfähiges Wohnen und Arbeiten
I. Kommunale Bodenbevorratung als Grundpfeiler für eine aktive Bodenpolitik und gegen Spekulationsmechanismen
II. Kurzfristige Aufstockung des Volumens des Grundstücksfonds, Zugriffsrechte nicht nur für finanzschwache Kommunen
III. Außerkraftsetzen alter Bebauungspläne (älter als 25 Jahre), übergangsweise Geltung von § 34 BauGB

Ziel: Moderne Verfahren und Bürokratieabbau
I. Beschleunigung der Bauantragsgenehmigungsverfahren, dafür gestaffelte Reduzierung der Genehmigungsgebühr bei Überschreiten der Fristen und fakultativer Genehmigungsanspruch
II. Bündelung der relevanten Kompetenzen in einem Ministerium, das als Koordinierungsstelle und Innovationstreiber fungiert
III. Mehr Instrumente der Bürgerbeteiligung und Transparenz

Ziel: Baukultur als Anspruch des Landes
I. Etablierung eines Zentrums für Architektur, Baukultur und Ingenieurbau als Forum zu baukultureller Innovation, Partizipation und Vermittlung
II. Planungswettbewerb nach RPW als verbindliche Grundlage bei Vergabe
III. Eingruppierung von Innen-, Landschafts-, und Architekt*innen sowie Stadtplaner*innen grundsätzlich im höheren Dienst

Konkrete Forderungen

Für natureplus und für die Hersteller von Bauprodukten besonders relevant sind hierbei die konkreten Vorschläge im Ziel Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Hier fordert die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) für das "Einhalten der 1,5-Grad-Grenze", "alle klimarelevanten Auswirkungen von Bauprodukten und Bauweisen, auch für die sogenannte Graue Energie, einzupreisen". Es brauche hierfür neue Bewertungsmodelle und eine Lebenszyklusbetrachtung – konkret heiße dies CO2-Bilanzierung auf Quartiersebene. Die sogenannte Innovationsklausel in § 103 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei ein erster Schritt in die richtige Richtung: Nun gelte es, die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und mit Leben zu füllen, um diesen Weg konsequent weiterzuverfolgen. "Wir brauchen nun konkrete Modelle und Methoden, um von den veralteten Berechnungsmodellen nach Primärenergiebedarfen und -faktoren wegzukommen und tatsächliche CO2-Belastungen und Treibhausgasemissionen zu erfassen."

Reduktion der Treibhausgasemissionen

Die AKBW will die Emission von Treibhausgasen aus dem Bausektor reduzieren. Hierzu schlägt sie eine Veränderung in der Bilanzierungsmethodik der Klimabelastungen für den Baubereich vor: "Sie fördert Innovationen und klimafreundliche Bauweisen und senkt den Ressourcenverbrauch durch das Recycling von Bauprodukten und Bauteilen. Unterstützt werden die Erfolge der Methodik durch die vereinfachte Zulassung nachhaltiger Materialien und die Förderung von Bauteilbörsen, als flankierende Einrichtungen für die Wiederverwendung. Dabei sehen wir die Hersteller in der Pflicht, für ihre Produkte wissenschaftlich basierte, verlässliche Lebenszyklusdaten zur Verfügung zu stellen und auch bei der Rücknahme von nicht weiter verwendbaren Produkten Verantwortung zu übernehmen. Letztlich geht es darum, alle klimarelevanten Auswirkungen von Bauprodukten und Bauweisen, auch der vorhandenen Gebäudesubstanz als sogenannte Graue Energie, anhand von Lebenszyklusbetrachtungen in Bewertungsmodelle und Berechnungsmodelle einzubeziehen."

Bündelung der Förderprogramme

Auch eine Stärkung und Bündelung der Förderprogramme im Klimaschutz schlägt die AKBW vor: "Bauherren bzw. Immobilienbesitzer müssen motiviert werden, ihre Bestandsgebäude qualifiziert und unter umfassender Betrachtung des Lebenszyklus des Gebäudes zu sanieren. Ein erster Schritt hierfür wäre ein Aufschlag auf die Bundesförderung von mindestens 10 % bei Komplettsanierungen, die alle vier Phasen – Planung, Realisierung, Nutzung und Rückbau – des Gebäudes berücksichtigen. Entscheidend ist dabei ein umfassender Sanierungsfahrplan, um von weniger wirksamen Einzelmaßnahmen als Stückwerk abzurücken und so die Sanierungsrate hochzufahren. Dieser Sanierungsfahrplan soll die verbindliche Klimaneutralität zu einem bestimmten Zeitpunkt, spätestens 2035, zum Ziel haben. Grundlage der Förderrichtlinien sollten die ganzheitliche Betrachtung und Bewertung mit Ökobilanzen und Lebenszyklusanalysen – sowohl für Neubauten als auch beim Gebäudebestand – sowie die Grundsätze des nachhaltigen Bauens sein. Dabei sind alle Ressourcenaufwendungen und Energieflüsse, unter Einberechnung der Grauen Energie, die durch die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Produktes anfallen, aber auch Abfälle und Umwelteinwirkungen zu untersuchen. Dadurch werden Schwachstellen offengelegt und immanent die Umwelteigenschaften von Bauprodukten verbessert."

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