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Bauszene

Wohnen im Kulturdenkmal

Zwei Millionen Euro zusätzliche Förderung in Baden-Württemberg für denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen. Nachhaltige Materialien sind hierfür besonders geeignet.

May 17, 2022

Der Landtag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2022 und 2023 jeweils eine Million Euro an Landesmitteln für das von der Landesdenkmalpflege konzipierte Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ bereitgestellt. Es richtet sich insbesondere auf die denkmalgerechte Entwicklung von Konzepten für das Wohnen in Kulturdenkmalen sowie die Ausführung von entsprechenden Maßnahmen für zu Wohnzwecken geeignete, denkmalgeschützte Gebäude. Ausgegeben werden „Konzeptgutscheine“ in Höhe von 5.000 Euro, 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben an die Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereit sind, sich für ihr Kulturdenkmal ein Konzept zur Wohnnutzung erarbeiten zu lassen. Eine erhöhte Förderung von bis zu 300.000 EUR gibt es für Leuchtturmprojekte, d.h. objektbezogene bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von weiterem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Schließlich geht ein Multiplikatoren-Bonus in Höhe von 10.000 EUR an Kommunen und Landkreise, wenn sie über das Programm in besonderer Weise informieren und beraten.

Ob ehemalige Landgasthöfe, landwirtschaftliche Gehöfte, Fabrikgebäude oder Fachwerkhäuser, die wieder zum Leben erweckt werden können: Das Wohnen im Kulturdenkmal kann einen beeindruckenden Charme entfalten. Es ist dazu auch - neben der Bewahrung unseres kulturellen Erbes - eine Maßnahme im Dienste der Nachhaltigkeit. Denn einerseits wird ressourcenschonend bestehende Bausubstanz erhalten und neuer Wohnraum geschaffen, andererseits sind historische, denkmalgerechte Baumaterialien oft auch besonders nachhaltig: "Holz und Flachs, Lehm und Kalk sind nicht nur Materialien, die sich bauphysikalisch für den Denkmalschutz besonders eignen," betont natureplus-Geschäftsführer Tilmann Kramolisch, "sie sind auch mit geringem Energieaufwand aus regional verfügbaren Rohstoffen hergestellt und haben folglich einen kleinen ökologischen Fußabdruck."

Für die Konzept- bzw. Leuchtturmförderung für die denkmalgerechte Instandsetzung, Umnutzung, oder den Ausbau von Denkmalen zu Wohnzwecken können sich private Eigentümer, Vereine, Kirchen und Unternehmen aus Baden-Württemberg bewerben. Die Förderung aus dem Sonderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Eile ist geboten: Eine Antragstellung ist per Email bis spätestens 31. Juli 2022 für den Multiplikatoren-Bonus und bis 30. September 2022 für Konzepte und Leuchtturmprojekte möglich. Die verwaltungsmäßige Abwicklung läuft direkt über das Landesdenkmalamt.

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