
Symbolbild Wohngebäude. Bild: Canva
Gebäudemodernisierungsgesetz: natureplus Stellungnahme
natureplus Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Vorbemerkung zum Verfahren: Demokratiedefizit in der Gesetzgebung
Der natureplus e.V. protestiert mit Nachdruck gegen die Form der Beteiligung an diesem Gesetzentwurf. Die nicht öffentliche Aufforderung zur Stellungnahme sowie die extrem kurze Fristsetzung berauben die Zivilgesellschaft und Fachverbände der Möglichkeit einer fundierten Prüfung. Ein Gesetz, das die Weichen für die Bauwende der nächsten Jahrzehnte stellen soll, darf nicht im Hinterzimmer und im Eilverfahren durchgesetzt werden. Dieses Vorgehen konterkariert den Anspruch an ein transparentes, demokratisches Gesetzgebungsverfahren und benachteiligt insbesondere gemeinnützige Akteure gegenüber finanzstarken Industrielobbygruppen.
1. Grundsätzliche Bewertung
Der vorliegende Entwurf des GModG bleibt weit hinter den notwendigen ökologischen Transformationen zurück. Zwar wird die Lebenszyklusanalyse (LCA) formal eingeführt, doch das Gesetz verharrt in einer ideologischen Fixierung auf den Neubau und technische Einzellösungen, anstatt den Bestand als wertvollste Ressource zu begreifen.
2. Zentrale Kritikpunkte und Forderungen
A. Lebenszyklusanalyse (§ 88b): Fortschrittohne Steuerungswirkung
- Kritik: Die Einführung der LCA-Pflicht ist ein längst überfälliger Paradigmenwechsel. Doch in der aktuellen Form bleibt sie ein „zahnloser Tiger“. Der Entwurf sieht lediglich eine Berichtspflicht vor, verzichtet aber auf verbindliche Grenzwerte für Treibhausgasemissionen in der Errichtungsphase. Ohne solche Deckelungen bleibt die LCA eine bürokratische Übung ohne Lenkungswirkung für die Materialwahl.
- Forderung: Sofortige Kopplung der LCA an verbindliche Maximalwerte für „Graue Emissionen“.
B. Vernachlässigung von Sanierung und Bestandserhalt
- Kritik: Das GModG setzt falsche Prioritäten. Während komplexe Anforderungen für den Neubau definiert werden, fehlt eine klare Präferenz für den Bestandserhalt. Der Entwurf fördert indirekt den klimaschädlichen Abriss und Ersatzneubau, da die ökologischen Vorteile des Sanierens gegenüber dem Neubau gesetzlich nicht ausreichend privilegiert werden.
- Forderung: Einführung eines „Abrissstopps durch Bilanzierungspflicht“. Jedes Abrissvorhaben muss nachweisen, dass ein Ersatzneubau inklusive Grauer Energie ökologisch vorteilhafter ist als eine Sanierung.
C. Materialökologie und Wohngesundheit
- Kritik: Der Fokus auf CO₂-Äquivalente in der LCA vernachlässigt die stoffliche Qualität. Nachhaltigkeit bedeutet auch Wohngesundheit und Kreislauffähigkeit. Der Entwurf versäumt es, Anreize für schadstofffreie, nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) zu setzen, die am Ende ihres Lebenszyklus problemlos in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können.
- Forderung: Materielle Anforderungen an Bauprodukte müssen über die reine THG-Bilanz hinausgehen und Kriterien wie Schadstoffarmut (VOC-Grenzwerte) integrieren.
D. Die "Bio-Treppe" als fossiler Rettungsanker
Kritik: Die Aufweichung der 65-%-EE-Pflicht durch die „Bio-Treppe“ ist ein Rückschritt. Sie suggeriert eine Verfügbarkeit von biogenen Brennstoffen, die es für den breiten Wärmemarkt nicht gibt, und verzögert den notwendigen Fokus auf die energetische energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle.
3. Fazit
In der vorliegenden Form ist das GModG kein Modernisierungsgesetz, sondern ein Instrument zur Fortschreibung des StatusQuo. natureplus fordert eine grundlegende Überarbeitung, die den Bestandsschutz ins Zentrum rückt, die LCA mit strengen Grenzwerten unterlegt und die stoffliche Qualität von Baustoffen als gleichwertiges Schutzziel anerkennt.
