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Bauszene

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“

Seit dem 25.01. sind die Rahmenbedingungen für die Neubauförderung bekannt, die ab März gelten: Gemäß der Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) müssen Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus bewertet und begrenzt werden. Darüber hinaus sind zum Januar 2023 umfangreiche Änderungen bei der Förderung von Sanierungsprojekten in Kraft getreten.

January 25, 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die BEG-Sanierungsförderung zum Anfang dieses Jahres an. Unter anderem wurde ein Bonus für das Serielle Sanieren von 15% eingeführt (siehe dazu diesen natureplus Artikel), mit dem die Verwendung von vorgefertigten Fassadenelementen für die energetische Sanierung gefördert wird. Eine wichtige Änderung ist auch das Anheben des Bonus für die Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) von 5 auf 10 Prozentpunkte. Auch wurde die Erneuerbare Energien Klasse (EE-Klasse) für Effizienzhäuser und -gebäude verschärft und zahlreiche Neuerungen bei den technischen Anforderungen eingeführt. Bei Eigenleistungen können Materialkosten nun wieder gefördert werden. Geförderte Effizienzhäuser müssen Niedertemperatur-Ready sein, das heißt: sie dürfen eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55° nicht überschreiten, damit sie bereit sind für den Einsatz einer Wärmepumpe. Die Nachweise für Effizienzhäuser sind mit dem Verfahren nach DIN V 18599 zu berechnen, das Verfahren nach DIN V 4701-10 / DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig. Die Förderung erfolgt entweder als Kredit mit Tilgungszuschuss (für Sanierung und Neubau von Effizienzhäusern oder -gebäuden, bei der KfW) oder als direkter Investitionszuschuss (für Einzelmaßnahmen in der Sanierung, beim BAFA).

Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau"

Das Bauministerium (BMWSB) veröffentlichte am Nachmittag des 25. Januar eine Pressemitteilung zur neu gestalteten Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN). Ein „Klimafreundlicher Neubau“ muss mindestens dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 entsprechen und es muss spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Die Grenzwerte entsprechen den Treibhausgas-Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Eine QNG-Zertifizierung, wie sie bei der zuvor bestehenden Förderung „EH/EG 40 NH“ gefordert war, ist hierfür nicht notwendig. Eine höhere Förderung bekommen jedoch Projekte, die eine solche QNG-Zertifizierung aufweisen, also über die Treibhausgas-Anforderungen hinaus auch die weiteren Anforderungen des QNG einhalten. Jährlich werden 750 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt, welches Zinsverbilligungen für Neubauprojekte gewährt. „Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.“, so Bauministerin Geywitz laut der Pressemitteilung des Bauministerium, das Anfang des Jahres die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernommen hatte. Bis zum Inkrafttreten der neuen Förderung im März laufen die bisherigen Neubauförderprogramme weiter.

Neubauförderung enttäuscht Energieberatende

Der Energieberatendenverband GIH hält die KfN-Förderkonditionen für wenig attraktiv. Auch die äußerst kurzfristige Veröffentlichung des Programms dürfte laut dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig zu Problemen in der Praxis führen: „Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen?“, fragt Leppig. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“

Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.

Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KfN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig.

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Neben den Änderungen bei der Förderung sind am 01. Januar 2023 auch die Änderungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) in Kraft getreten, die im Sommer 2022 mit dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" in Artikel 18a beschlossen wurden. Damit gilt die Verschärfung der Neubauanforderungen auf das Effizienzhaus 55. Allerdings werden lediglich die Anforderungen an die Primärenergie verschärft, die Anforderungen an die Gebäudehülle (H'T und U-Quer-Werte) bleiben unverändert. Weitere Änderungen beziehen sich u.a. auf die Anrechnung von Strom aus erneuerbarer Energie und auf Wärmebrücken, Biomethan und Großwärmepumpen. Außerdem wurde das vereinfachte Nachweisverfahren angepasst und die Bedingungen für Flüchtlingseinrichtungen erleichtert.

Zukünftige Entwicklung des Gebäudeenergiegesetzes

Zu erwarten ist, dass in diesem Jahr ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen wird, welches zum Januar 2024 in Kraft treten wird. Entsprechend des Koalitionsvertrages und des Entlastungspaketes wird vermutlich dazu gehören, dass zukünftig jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird, hierzu haben BMWK und BMWSB bereits ein Konzeptpapier mit verschiedenen Varianten zur Umsetzung vorgelegt. Ziel dabei ist auch, dass alle fossilen Heizungen langfristig außer Betrieb genommen werden. Ab 2025 soll zudem laut Koalitionsvertrag der bisherige Förderstandard Effizienzhaus 40 zum verpflichtenden Neubau-Standard werden. Auch hat das BMWK ein Gutachten veröffentlicht, in dem eine Weiterentwicklung der Anforderungsgrößen untersucht wurde. Hier wird vorgeschlagen, zukünftig statt Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die Anforderungsgrößen Treibhausgasemissionen, Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf zu betrachten. Da die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ab dem Jahr 2027 Ökobilanzierungen für große Gebäude fordert, ist zu erwarten, dass die Ökobilanzierung in absehbarer Zeit auch in die deutschen Anforderungen aufgenommen wird.

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