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WasteBasedBrick von FRONT Materials. Bild: Nienke Krook
Neue Richtlinie für Mauerwerksbaustoffe
Mit der neuen Richtlinie 1101 „Mauerwerksbaustoffe“ veröffentlicht natureplus einen zusammengefassten Kriterienkatalog für die Vergabe des natureplus Umweltzeichens an Mauerwerksprodukte. Statt mehrerer Einzelrichtlinien - etwa für Hochlochziegel oder Porenbeton - gibt es nun eine übergeordnete Richtlinie für die gesamte Produktgruppe.
Die zentrale Neuerung
Die Vergaberichtlinie richtet sich erstmals an der Anwendung aus und öffnet sich für eine breitere Auswahl von Materialien. Damit wird die Anforderung auch für Planende nachvollziehbarer, die Materiallösungen für bestimmte Anwendungsfälle suchen. Die Richtlinie bildet die Grundlage für eine ganzheitlich nachhaltige Bewertung gemäß den natureplus Grundprinzipien: Klimaschutz, Wohngesundheit und Ressourcenschonung.
Welche Produkte fallen unter die neue Richtlinie?
Die RL 1101 gilt für Bauprodukte aus mineralischen oder nachwachsenden Rohstoffen, die als Mauersteine eingesetzt werden. Darunter fallen zum Beispiel:
• Hochlochziegel (inkl. Vollziegel, Hochlochziegel, Mauerziegel mit integrierter Wärmedämmung, Klinkerziegel) gemäß EN 771-1
• Kalksandsteine gemäß EN 771-2
• Porenbetonsteine gemäß EN 771-4
• Lehmsteine gemäß nationaler Norm (z. B. DIN 18945, ÖNORM B 3230-1)
• Hanfkalksteine
• Strohlehmsteine
Zertifizierte Produkte müssen lasttragend, mindestens aber selbsttragend, als konstruktive Wandbaustoffe einsetzbar sein. Eine aktuelle europäische oder nationale Bauzulassung ist zudem verpflichtend. Integrierte Dämmstoffe und Zuschläge sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Wie verlief der Überarbeitungsprozess?
Etliche Anforderungen aus den ehemals diversen Produktrichtlinien standen zur Überarbeitung an. Dabei wurde schnell ersichtlich, dass potentiell vielversprechende Neuprodukte bislang keinen Platz im natureplus-System hatten. “Produkt-Innovationen dürfen für natureplus nicht zu Problem werden, im Gegenteil, natureplus sollte Sie unterstützen!", sagte Prof. Alexander Rudolphi, wissenschaftlicher Beirat des natureplus e.V..
Ein erster Entwurf wurde 2024 zunächst intern beraten. Dann erfolgte im Frühjahr 2025 die öffentliche Beteiligung am Entwurfsprozess, an dem zahlreiche Hersteller und Verbände aktiv mitwirkten. Der finale Entwurf wurde von Kriterienkommission und Vorstand im April 2025 beschlossen.
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