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Bauszene

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Öko-Zentrum NRW stellt erste Details zur neuen Förderung von BAFA und KfW vor.

November 16, 2020

Aus 10 mach 3: Die umfangreichen, damit aber auch etwas unübersichtlichen Förderungen der KfW und des BAFA zur Gebäude-Energieeffizienz und zur erneuerbaren Wärme sollen ab 2021 gebündelt und dabei neu geordnet werden. Das heißt konkret: Die derzeit vier Förderprogramme mit ihren zehn Teilprogrammen laufen nach diesen Planungen künftig in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammen – und die hat nur noch drei Fördersparten: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Von der Vereinfachung verspricht sich der Bund nicht nur mehr „Kundenfreundlichkeit“ und vereinfachte Antragsverfahren, sondern auch bessere Möglichkeiten, rasch und gezielt Förderschwerpunkte zu setzen. Soweit die Theorie. Aber eine solche weitreichende Reform braucht auch neue „Spielregeln“. Die künftigen technischen Mindestanforderungen der Förderung wurden am 26.10.2020 den Verbänden und Interessensgruppen vorgestellt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Zusammenfassung der neuen Regelungen vor, die von unserem Kooperationspartner Öko-Zentrum NRW aufgestellt wurde:

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Weitgehende Angleichung der systemischen Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Anforderungen an Effizienzhäuser bzw. Effizienzgebäude sowie an Einzelmaßnahmen bleiben überwiegend unverändert, Nachweis ausschließlich nach dem Gebäudeenergiegesetz
  • Stärkere Prämierung von Erneuerbaren Energien durch spezielle „Effizienzhaus EE“-Boni und von Nachhaltigkeitsaspekten durch die Einführung von „Effizienzhaus NH“-Boni
  • Parallele Kredit- und Zuschussförderung über alle Bereiche. Für alle Förderungen soll zwischen Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden können.
  • Ein gemeinsamer Antrag für die Förderung von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben sowie die Förderung der Baubegleitung ausreichend.
  • Verbesserung der Schnittstellen zur Energieberatung - Berücksichtigung von individuellen Sanierungsfahrplänen in der Investitionsförderung (iSFP-Bonus)

Förderung von Wohngebäuden

  • Einführung des Effizienzhaus 40 in der Sanierung, das Effizienzhaus 115 entfällt
  • Höhere Effizienzhaus-Förderung in Neubau und Sanierung, wenn mind. 55% der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (EE-Paket) oder wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigskeitszertifizierung erhält (NH-Paket, bei Wohngebäuden nur im Neubau)
  • Wegfall der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal
  • Neue Einzelmaßnahmen-Förderung von digitalen Systemen („Efficiency Smart Home“) und von Sonnenschutzsystemen (auch ohne Fenstertausch)
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Die Förderung von Wohngebäuden unterliegt nun auch vollständig dem EU-Beihilferecht (De-minimis / AGVO)
  • Zur Evaluation der Förderung müssen nun auch bei Wohngebäuden die Energie- und CO2-Einsparungen angegeben werden, die durch die Förderung erreicht werden

Förderung von Nichtwohngebäuden

  • Einführung des Effizienzgebäudes 55 und 40 in der Sanierung, Einführung des Effizienzgebäudes 40 im Neubau, das Effizienzgebäude 70 im Neubau entfällt
  • Höhere Effizienzgebäude-Förderung in Neubau und Sanierung, wenn mind. 55% der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (EE-Paket) oder wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigskeitszertifizierung erhält (NH-Paket)
  • Wegfall der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzgebäude Denkmal
  • Wegfall der Förderung von Hallenheizsystemen als Einzelmaßnahme
  • Einführung einer Baubegleitungsförderung bei Nichtwohngebäuden (Förderquote 50%)
  • Bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten soll auch bei Nichtwohngebäuden obligatorisch werden

Höhe der Förderung

Aussagen zur Höhe der Förderung sind erst möglich, wenn die neuen Förderrichtlinien veröffentlicht sind. Dies soll Ende November oder Anfang Dezember 2020 passieren. Da die Fördersätze für Wohngebäude sowie für die Sanierung von Nichtwohngebäuden bereits im Januar 2020 deutlich angehoben wurden, ist für diese Bereiche nicht mehr mit großen Änderungen zu rechnen. Lediglich die o.g. EE- oder NH-Pakete und der iSFP-Bonus könnten die Förderung hier noch verbessern. Die Förderung für den Neubau von Nichtwohngebäuden wurde bisher nicht erhöht. Hier ist im Zuge der BEG-Einführung eine Anpassung wahrscheinlich. Zudem ist es wahrscheinlich, dass die Förderung der Baubegleitung deutlich verbessert wird.

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